Die Statuten des VAK
§1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
(1) Der Verein führt den Namen „VAK Verein akademisch geprüfter Kynologinnen".
(2) Er hat seinen Sitz in 3400 Kierling und erstreckt seine Tätigkeit auf die ganze Welt.
(3) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.
§ 2: Zweck
Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Interessensvertretung der akademisch geprüften Kynologinnen und Kynologen.